Was sagt Rom wirklich?

(Aus dem Brüdern-Rundbrief Oktober 2000)

Ein durchweg negatives Echo fand die neuste offizielle Verlautbarung des Vatikans, über die in den Medien Anfang September ds. Js. berichtet wurde. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, sprach von einem "Rückschlag für das ökumenische Miteinander". "Die Zeichen in Rom stehen auf Stillstand", sagte Kock in Hannover. Das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, Erzbischof George Carey, kritisierte, das Dokument vernachlässige drei Jahrzehnte des ökumenischen Dialogs. Das Dokument sei "eine Kriegserklärung gegen die Kirchen der Reformation", sagte der Sprecher der katholischen Kirchen-Volksbewegung "Wir sind Kirche", Christian Weisner. (lt. BZ vom 6. 9. 2000)

Solche negativen Reaktionen erwecken den Eindruck, als ob der Vorsitzende der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, oder auch Papst Johannes Paul II., der das Dokument ausdrücklich bestätigte, ganz plötzlich und wie aus heiterem Himmel zu einem Schlag gegen die Ökumenische Bewegung ausgeholt habe. Um so mehr ist zu fragen, welches die entscheidenden Aussagen sind, die sich in diesem Dokument finden. An dieser Stelle können freilich nur einige Punkte hervorgehoben werden - Das Dokument umfaßt in dem uns vorliegenden Druck immerhin 22 Seiten!

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1. Das Dokument trägt den Titel "Erklärung ‚DOMINUS IESUS‘, ÜBER DIE EINZIGKEIT UND DIE HEILSUNIVERSALITÄT JESU CHRISTI UND DER KIRCHE" und ist in 6 Hauptabschnitte (23 Unterabschnitte) gegliedert. Ausgangspunkt in der Einleitung ist die universale Sendung der Kirche: "Bevor der Herr Jesus in den Himmel aufgefahren ist, hat er seinen Jüngern den Auftrag gegeben, der ganzen Welt das Evangelium zu verkünden und alle Völker zu taufen: »Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden« (Mk 16,15-16)." Als weitere Belege aus der Heiligen Schrift werden Mt 28,18-20; vgl. auch Lk 24,46-48; Joh 17,18; 20,21; Apg 1,8 herangezogen.

Es wird festgestellt, daß die universale Sendung der Kirche dem Auftrag Jesu Christi entspringt und durch die Jahrhunderte durch die Verkündigung des Heilsereignisses verwirklicht wird, indem das Mysterium Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, sowie das Mysterium der Menschwerdung des Sohnes als Heilsereignis für die ganze Menschheit verkündet wird, wie es Glaubensbekenntnisses: »Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen ...« niedergelegt ist.

Weiterhin wird dargelegt, daß in allen Jahrhunderten die Kirche das Evangelium Jesu in Treue verkündet und bezeugt hat. Am Ende des zweiten christlichen Jahrtausends sei aber diese Sendung noch weit davon entfernt, vollendet zu sein. Deshalb sei heute der Ruf des heiligen Paulus über den missionarischen Auftrag jedes Getauften mehr denn je aktuell: »Wenn ich nämlich das Evangelium verkünde, kann ich mich deswegen nicht rühmen; denn ein Zwang liegt auf mir. Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde!« (1 Kor 9,16).

Besinnung: Als D. Martin Luther sich vor dem Reichstag zu Worms zu verantworten hatte, berief er sich auf das Zeugnis der Heiligen Schrift. Die Antwort aus Rom war der Bannstrahl. Luther galt in Rom als einer, der den Weinberg Gottes verwüstet: Die päpstliche Bulle begann mit den Worten von Psalm 80,14 "Es haben ihn zerwühlt die wilden Säue und die Tiere des Feldes ihn abgeweidet." So wenig galt damals im päpstlichen Rom das biblische Wort, auf das sich der Reformator berief! Heute - und nicht erst mit dieser Erklärung - argumentiert die päpstliche Glaubenskongregation von der Bibel her. Da gibt es doch wohl durchaus eine gemeinsame Basis mit der lutherischen Position.

2. Die vorliegende vatikanische Erklärung stellt sodann fest, die der Kirche aufgegebene missionarische Verkündigung werde heute durch "relativistische Theorien" gefährdet, die den religiösen Pluralismus nicht nur de facto, sondern auch de iure (oder prinzipiell) rechtfertigen wollen. In Folge dessen werden Wahrheiten als überholt betrachtet, wie z. B. der endgültige und vollständige Charakter der Offenbarung Jesu Christi, die Inspiration der Bücher der Heiligen Schrift, die personale Einheit zwischen dem ewigen Wort und Jesus von Nazareth, die Einheit der Heilsordnung des fleischgewordenen Wortes und des Heiligen Geistes, die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi, u. a. Die Wurzeln dieser Auffassungen seien in einigen Voraussetzungen philosophischer wie auch theologischer Natur zu suchen, die dem Verständnis und der Annahme der geoffenbarten Wahrheit entgegenstehen.

Die vorgelegte vatikanische Erklärung soll dazu dienen dieser relativistischen Mentalität, die sich immer mehr ausbreitet, entgegenzutreten.

Besinnung: Zweifellos ist innerhalb der evangelischen Kirchen diese "relativistische Mentalität" besonders verbreitet, und zwar nicht nur in den Köpfen von der Kirche entfremdeter Laien. Wenn von Theologen z. B. die Empfängnis des Heilandes durch den Heiligen Geist im Leib der Jungfrau Maria (Lukas 1+2), das versöhnende Opfer Christi am Kreuz (z. B. Kol 1,19-20) oder die wahrhafte Auferstehung des Herrn (z. B. 1. Kor 15,12) in Frage gestellt werden können, ohne daß Kirchenleitungen dagegen das klare Zeugnis der Heiligen Schrift bezeugen, so belegt dies jene "relativistische Mentalität". Evangelische Kirchenführer sollten für die klare Sprache in dieser vatikanischen Erklärung, mit der Front dagegen gemacht wird, dankbar sein. Oder singen sie am Reformationsfest nicht mehr: "Das Wort sie sollen lassen stahn, und kein' Dank dazu haben ..." ?

3. So klar wie in diesen ersten Abschnitten der vatikanischen Erklärung gemeinsame Grundpositionen erkennbar sind, so schwierig wird die Auseinandersetzung mit dem päpstlichen Anspruch innerhalb der Gesamtchristenheit. An zwei Begriffen mag dies deutlich werden, dem Begriff "Katholizität" und dem Begriff "Sukzession".

a. Katholizität. Sowohl mit dem Apostolischen wie auch mit dem sog. Nicaenischen Glaubensbekenntnis bekennt sich die gottesdienstliche Gemeinde in allen Konfessionen zur "einen heiligen katholischen Kirche". Auch die orthodoxen Kirchen bekennen dies! Wenn in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen statt "katholisch" nun "christlich" gesagt wird, bedeutet dies keinen Wechsel in der Sache, sondern nur eine Eindeutschung dieses Wortes, die nicht einen Verzicht auf Katholizität bedeutet. Mit dem Bekenntnis zur "einen heiligen katholischen Kirche" ist ja das Bekenntnis zu der einen, vom Herrn selbst gestifteten und auf dem Fundament des Wortes Gottes auferbauten Kirche gemeint. Wer also in diesem Sinne "nicht-katholisch" sein will, schließt sich selbst aus der Kirche Christi aus.

Im 5. Jahrhundert wurde von Vinzenz von Lerin eine Formel geprägt, die als Definition dessen, was katholisch ist, gilt. Dieser betonte nämlich, es müsse vor allem dafür gesorgt werden, festzuhalten, "was überall, immer und von allen [Christen] geglaubt worden sei, denn das sei im eigentlichen Sinne katholisch". Der berühmte und weltweit anerkannte lutherische Theologe Martin Chemnitz (einst Stadtsuperintendent in Braunschweig, + 1586) hat diese Aussage im Sinne der lutherischen Kirche präzisiert und festgehalten. Sinngemäß sagte er, daß das katholisch sei, was überall, immer und von allen [Christen] der Hl. Schrift gemäß geglaubt worden sei". Dieser Chemnitz'sche Satz dürfte heutzutage eigentlich auch im Vatikan Zustimmung finden. Aber dennoch ist das Verständnis der Katholizität in Rom ein anderes.

In dem Abschnitt der vatikanischen Erklärung, der unter der Überschrift "Einzigkeit und Einheit der Kirche" steht, wird nämlich der päpstliche Anspruch erkennbar. Es heißt darin u. a.: "Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. ..., obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt." Diese Worte zielen in erster Linie auf die orthodoxen Kirchen, die nicht in Gemeinschaft mit Rom stehen.

Zur Zeit der alten Kirche galt der Bischof von Rom als der Patriarch des Abendlandes neben den verschiedenen Patriarchen des Orients. Im Jahre 1054 vollzog sich der endgültige Bruch zwischen Rom und den östlichen Kirchen, nachdem dieser sich schon seit längerem angebahnt hatte. Vor dieser Trennung hatte sich der römische Vorrangsanspruch zwar schon angebahnt, aber die orthodoxen Kirchen galten keineswegs als "Teilkirchen, denen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt".

Was diesen römischen Vorrangsanspruch anbetrifft, sei übrigens - um nur ein Beispiel herauszugreifen - vermerkt, daß die syrisch-orthodoxe Kirche, deren Patriarch einst in Antiochien residierte, heute in Damaskus, bis heute darauf verweist, daß der "Stuhl Petri" von Antiochien älter ist als der "Stuhl Petri" zu Rom, wie man in der Apostelgeschichte 11 nachlesen kann.

Noch härter als die Einstufung der orthodoxen Kirchen als "Teilkirchen" fällt dann das Urteil über die reformatorischen Kirchen aus. Von ihnen heißt es: "Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn; die in diesen Gemeinschaften Getauften sind aber durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche..."

Während die orthodoxen Kirchen wenigstens als "Teilkirchen" anerkannt werden, werden die reformatorischen Kirchen von Rom lediglich als "kirchlichen Gemeinschaften" bezeichnet. Für Kundige ist diese Tatsache allerdings nichts Neues. Das wurde zum Beispiel deutlich, als sich Papst Johannes Paul II. am 18. Januar 2000 bei seinen Gästen für die Teilnahme an einem Gottesdienst bedankte (vgl. Brüdern-Rundbrief April/Mai 2000, S. 28 ff.): Er begrüßte die 17 Delegationen von orthodoxen Kirchen mit Nennung der Namen der jeweiligen Delegationsleiter, während er bei der Begrüßung der übrigen Delegationen bzw. Vertreter keinen Namen nannte.

b. Die apostolische Sukzession. In der vatikanischen Erklärung heißt es: "Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn ..." Unter apostolischer Sukzession versteht man die in der Weihe seit den Zeiten der Apostel ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes, durch die Handauflegung bei Bischofsweihe bzw. Ordination. Darum heißt es in der vatikanischen Erklärung: "Die Gläubigen sind angehalten zu bekennen, dass es eine geschichtliche, in der apostolischen Sukzession verwurzelte Kontinuität zwischen der von Christus gestifteten und der katholischen Kirche gibt". Praktisch erkennt aber Rom die bischöfliche Sukzession - wo sie außerhalb der römischen Kirche (Schweden, anglikanische Kirche u.a.) erhalten blieb - auch da nicht an, da für sie kein Plazet vom Vatikan gegeben wurde.

Was ist von lutherischer Seite hierzu zu sagen? Zunächst sind hier einige historische Feststellungen zu treffen: Hier im Abendland war im späten Mittelalter das Bischofsamt mit weltlicher und geistlicher Macht ("Fürstbischöfe") überladen. Die Bischöfe ließen infolgedessen in der Regel ihre geistlichen Funktionen durch Dritte wahrnehmen. Für Renaissancepäpste und Bischöfe waren Politik, Kunst und weltliche Interessen wichtiger als die Ausübung des bischöflichen Hirtenamtes. Darum vermochten die Reformatoren sie wohl als weltliche Machthaber, nicht aber als geistliche Amtsinhaber anzuerkennen. In den Schmalkaldischen Artikeln heißt es darum: "Wenn die Bischöfe rechte Bischöfe sein wollten und sich der Kirche und des Evangeliums annehmen würden, so möchte man das um der Liebe und der Einigkeit willen ... lassen gegeben sein." Dahinter stand zugleich die biblische Erkenntnis, daß das Bischofsamt zwar wichtig für die Verkündigungsarbeit im Sinne der Sendung Christi wichtig ist, sich aber erst in nachapostolischer Zeit herausgebildet hat.

Die Reformatoren wollten das Bischofsamt keineswegs abschaffen, im Gegenteil: Sie schufen ein Amt, das nunmehr die geistlichen Funktionen des Bischofsamtes (Visitationen, Wachen über die rechte Lehre etc.) wahrnehmen sollte: Das Superintendentenamt. Das ursprünglich lateinische Wort "Superintendent" bedeutet dasselbe wie das ursprünglich griechische Wort "Episkopus" (= Bischof). Luther konnte darum in den Superintendenten nicht nur die rechten Bischöfe erkennen, sondern im Hinblick auf sie ganz unbefangen von der "successio apostolica", d. h. von der Kette der Berufungen, sprechen, die von den Aposteln zu den Bischöfen (bzw. Superintendenten) führt. So schrieb er im großen Galaterkommentar: "Es gibt also eine doppelte göttliche Berufung, eine mittelbare und eine unmittelbare. Gott ruft uns alle heute zum Wortamt durch mittelbare Berufung, d i. durch eine Berufung, die durch Menschen geschieht. Die Apostel aber sind unmittelbar durch Christus berufen, so wie die Propheten im Alten Testament von Gott selbst. Die Apostel haben später ihre Schüler berufen, wie Paulus den Timotheus, Titus etc., - die haben dann die Bischöfe berufen, wie Titus 1 zu lesen ist, die Bischöfe haben ihre Nachfolger berufen bis auf unsere Tage. Und so wird's weitergehen bis zum Ende der Welt. Das ist die mittelbare Berufung, weil sie durch Menschen geschieht und dennoch ist sie göttlich." Mit anderen Worten: Die successio apostolica ist auch in der lutherischen Kirche erhalten, da ja die Ordination der Superintendenten stets durch Handauflegung erfolgte. Die ununterbrochene Kette blieb jedenfalls auf presbyteraler Ebene erhalten. (Dies hat übrigens der frühere Kurienkardinal Bea ausdrücklich bestätigt.)

Es war also nicht die bischöfliche succesio, sondern die Jurisdiktion der mittelalterlichen Bischöfe, die mit der Einsetzung der Superintendenten durch die Reformatoren erlosch. Das Augsburger Reichstag 1530 hält den Weg für eine Wiederanerkennung der bischöflichen Jurisdiktion unter den Bedingungen der evangelischen Predigt und einer Sakramentsverwaltung, die dem Evangelium nicht widerspricht, offen.

Von das aus ergeben sich gerade unter dem Gesichtspunkt der jetzt verkündeten vatikanischen Erklärung ‚DOMINUS IESUS‘ kritische Anfragen an das Selbstverständnis der lutherischen Kirche:

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Die vatikanische Erklärung bietet somit eigentlich keinen Anlaß zu aufgeregten Protesten, sondern zu einigen Feststellungen:

D.


Ein Hinweis: "Wider den Nihilismus"

(Nachdenkliches zu "Dominus Jesus", der Erklärung der römischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 6. August 2000)

Dies ist der Titel einer Ausarbeitung von Superintendent em. Dr. Ernst Volk (Umfang 19 Seiten DIN A 4).

Interessenten wenden sich direkt an den Verfasser:

Superintendent em. Dr. Ernst Volk,

Sonnenstr. 5,

54497 Bischofsdrohn

(1. 2. 2001)

e-mail an: "Luther in Braunschweig"


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