Jürgen
Diestelmann
Martin Luther an Johannes Paul II
Eine fiktive Antwort Martin
Luthers an Papst Johannes Paul II auf die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ -
zugleich eine Anfrage an die Kirche der Reformation.
Heiliger
Vater!
„... Da wurden ihre Augen geöffnet, und sie erkannten Ihn. ...,“[i] – diese Worte des heiligen Evangeliums wurden nach althergebrachter Sitte in unseren Kirchen heute am 2. Feiertag des hochheiligen Osterfestes verlesen. Nach den schrecklichen Ereignissen der zurückliegenden Tage, die am Karfreitag in dem Opfertode des Herrn am Kreuz von Golgatha gipfelten, waren die Jünger von Emmaus in unendlicher Traurigkeit ihrer Wege gegangen. Doch dann öffnete ihnen der Herr die Augen, als er mit ihnen das Mahl hielt. Die große Freude über die Auferstehung des Herrn, zog nun in ihre Herzen ein. Nun konnten auch sie verkündigen: „Der Herr ist wahrhaftig auferstanden!“[ii]
Unter
dieser Botschaft und in dieser Freude, die bis heute die gläubige Christenheit
von Ostern her erfüllt, grüße ich Sie und möchte Ihnen auf Ihre am
Gründonnerstag veröffentlichte Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ antworten.
Zunächst danke ich Ihnen, dass Sie in Ihren Verlautbarungen immer wieder bemüht
sind, die Stimme des Guten Hirten und Bischofs unserer Seelen[iii]
laut werden zu lassen. In einer Zeit, in der solches aus Rom kaum zu vernehmen
war, durfte ich als ein unwürdiges Werkzeug der Gnade Gottes diese Aufgabe
wahrnehmen.
Danken möchte ich Ihnen aber auch, dass Sie am Gründonnerstag in großer Klarheit und Festigkeit das Mysterium der Gegenwart des Leibes und Blutes bezeugt haben. Gewiss ist Ihnen bekannt, dass ich mein Leben lang immer wieder aufs Neue diese sakramentale Wirklichkeit gegen viele Leugner verteidigen musste. Zu meinem großen Kummer gab es ja auch zu meiner Zeit schon manche, die die Worte des Herrn anders verstanden wissen wollten als - nach dem einhelligen Zeugnis der Evangelisten - der Herr selbst. Alle, die die große Gabe des Sakramentes durch Umdeutungen verfälschen, haben einen anderen Geist als wir, wie ich bei einem denkwürdigen Gespräch in Marburg bezeugt habe[iv]. Dies ist nicht der Geist Jesu Christi. Wird uns doch in diesem hochheiligen Sakrament Sein für uns am Kreuz geopferter Leib und Sein für uns vergossenes Blut gegeben, und damit wir dadurch Vergebung der Sünden Leben und Seligkeit erlangen.[v]
Manche jener Leugner glaubten, sich auf mich berufen zu können. Aber noch kurz bevor der Herr mich aus dieser irdischen Welt abberief, habe ich klar bezeugt, dass dies zu Unrecht geschieht.[vi] Dies muss ich auch heute bekräftigen, da ja weithin die Überzeugung vertreten wird, es sei „evangelisch“ die Worte des Herrn „nur symbolisch“ zu verstehen.[vii] Mit Leidenschaft habe ich stets die reale Gegenwart des Leibes und Blutes Jesu Christi im konsekrierten Brot und Wein hervorgehoben, freilich ohne dieses Mysterium durch die Mittel menschlicher Philosophie und Weisheit erklären zu wollen. So habe ich zum Beispiel, als im Jahre 1543 bei mir eine Anfrage von Christen aus Venedig eintraf, diesen geantwortet, dass wir die Lehre von der Transsubstantiation keineswegs als falsche Glaubensaussage zurückweisen, sondern sie lediglich als einen sophistischen Diskussionsstoff scholastischer Theologen betrachten, ohne uns darüber länger aufzuhalten, ob dies anderswo geglaubt wird oder nicht.[viii] Es erscheint mir müßig, darüber zu streiten, ob die Substanz des Brotes bzw. des Weines auch nach der Konsekration im Sakrament noch verbleibt oder nicht. Hauptsache bleibt doch, daß die wahre, substantielle Gegenwart verkündigt und geglaubt wird.
In dieser Hinsicht besteht auch heute unter allen, die am Bekenntnis zur wahren Gegenwart des Herrn im Sakrament festhalten, eine weitgehende Einigkeit, eine wahre Ökumenizität und Katholizität. Denn über die Grenzen der faktisch bestehenden Konfessionsgrenzen hinaus bekennen wir gemeinsam mit den orientalischen und orthodoxen Kirchen wie auch mit der römischen Kirche, das Credo von Nicaea[ix], und damit die „Eine, Heilige, Katholische und Apostolische Kirche“.
Dies erinnert daran, dass bis zur ersten Jahrtausendwende noch eine weitgehende katholische Einigkeit in Glaubensfragen bestand.[x] Kann – so frage ich - nach der danach erfolgten schmerzlichen Trennung eine einzelne Konfessionskirche für sich beanspruchen, allein katholisch zu sein? Können Glaubensentscheidungen, die danach eine Teilkirche getroffen hat, auch für die anderen ohne weiteres verbindlich sein? Aus der Sicht der Unseren gehören dazu zum Beispiel die Entscheidungen der Konzilien von Trient und die des Vatikans.
Indem
wir aber unsererseits die Kirche zur reinen Quelle des Wortes Gottes
zurückzuführen suchten, hatten wir nichts anderes im Sinn, als sie zur wahren
Katholizität zurückzurufen, nachdem diese leider durch mancherlei Verirrungen
in den Jahrhunderten des Mittelalters verdunkelt wurde. Darum konnte man zu
meiner Zeit Wittenberg, gelegentlich
die „ruhmreiche Gottesstadt, Sitz und
Burg der wahren katholischen Lehre“[xi]
nennen. Diese Bedeutung Wittenbergs ist freilich nicht nur auf römischer Seite
übersehen worden, sondern in der Folgezeit leider auch von denen, die sich
heute evangelisch nennen, weithin vergessen. Aber viele meiner Schüler haben
diese unsere katholische Gesinnung treu bewahrt.
Gerade zu jener Zeit als das Konzil von Trient tagte, erarbeiteten die Unseren die „Formel der Eintracht“ („Formula Concordiae“). Ein Vergleich der Beschlüsse von Trient zur heiligen Eucharistie, die Sie jetzt wieder bestätigten, mit den Aussagen dieser „Formel der Eintracht“ zeigt, dass die in Trient ausgesprochenen Anathemata nur zu einem geringen Teil unsere Position treffen, sondern eher jene Lehrmeinungen, die ursprünglich einmal von der Schweizer Reformation ausgingen. Von jener unterscheidet uns, dass auch wir mit jenem dankbaren Staunen, von dem Sie in Ihrer jüngsten Enzyklika schrieben, die Eucharistie feiern. Es schmerzt mich tief, wenn ich in der Gegenwart sehen muss, dass mancherorts diejenigen, denen kraft ihrer Ordination die Vollmacht verliehen wurde, am Altar an Christi Statt („vice et loco Christi“[xii]) zu stehen, die Konsekration nicht mit der gleichen Ehrfurcht und Reverenz vollziehen, wie dies zu meiner Zeit in der Gemeinschaft der Wittenbergischen Kirche selbstverständlich war.[xiii] Es sollte doch tatsächlich selbstverständlich sein, dass die Kirche dem eucharistischen Geheimnis sorgsame Aufmerksamkeit entgegenbringt. Nichts sollte bei diesem heiligen Mahle geschehen, was nicht dem Willen des Stifters, unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi, entspricht.
Die
Verpflichtung zu solcher sorgsamen Aufmerksamkeit entspringt ja dem Wissen,
dass es Christus selbst ist, der durch seine eigenen, vom Pfarrer über Brot und
Wein gesprochenen Worte, aus Kraft der ersten Einsetzung, die Gegenwart seines
für uns auf Golgatha geopferten Leibes und für uns vergossenen Blutes in Brot
und Wein bewirkt. In jener Formel der Eintracht (Konkordienformel) wurden daher
die Worte des heiligen Kirchenvaters Chrysostomus zitiert: "Die Worte werden durch des Priesters Mund gesprochen, aber durch
Gottes Kraft und Gnade, durch das Wort, da er spricht: ‚Das ist mein Leib’
werden die fürgestellten Elemente im Abendmahl gesegnet."[xiv]
Die so konsekrierten heiligen Gaben werden in unseren Kirchen dem von Christus
selbst gegebenen Auftrag gemäß an die Gläubigen zur Vergebung der Sünden
ausgeteilt. Denn der Herr hat das Opfer auf Golgatha dazu dargebracht, daß die
Seinen durch das Essen Seines für uns geopferten Leibes und das Trinken Seines
für uns vergossenen Blutes Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit empfangen.
Wir haben darum schon damals entgegen allgemeinen Gepflogenheiten die Gläubigen
gerufen, das Hl. Altarsakrament oft zu empfangen[xv]
und dieser Ruf wurde gehört und angenommen. Die Apostolizität der Eucharistie
ist da, wo dies in unseren Kirchen auf solche Weise geschieht, bis heute
bewahrt.
Dies trifft auch für die Apostolizität des geistlichen Amtes zu. Auf
dem denkwürdigen Reichstag zu Augsburg 1530 haben die Unseren als verbindliche
Lehre verkündet, „daß niemand in der
Kirche öffentlich lehren oder Sakramente verwalten soll, der nicht gültig
berufen ist.“ („nisi rite vocatus"[xvi]),
d. h. entsprechend der in der Kirche seit alters geltenden Ordnung. Zu
jener Zeit bestand noch die Hoffnung, dies könne vielleicht auch durch nach
kanonischem Recht geweihte Bischöfe
geschehen, die bereit wären, die evangelische Lehre zu dulden. Leider war
damals jedoch weithin das Bischofsamt in den Händen von solchen, die nur allzu
oft ihre bischöfliche Pflicht, die Herde Christi mit dem Evangelium zu weiden,
vernachlässigten. Diese Erfahrung war für uns außerordentlich schmerzlich und
ich weiß, Heiliger Vater, wie sehr es auch Sie schmerzt, wenn es sich zuträgt,
dass Bischöfe das Evangelium vernachlässigen und die ihnen anvertraute Herde in
die Irre führen.
So gingen zu meiner Zeit die Bischöfe gegen die Unseren mit grausamer
Verfolgung vor. Wir konnten sie nicht als wahre Bischöfe anerkennen, da sie oft
politische Herrscherinteressen und anderes als vordringlicher ansahen, als
ihren von Gott gegebenen Auftrag, dem Volke das Evangelium zu verkündigen. Ja,
der damalige Inhaber des römischen Bischofsstuhles rechnete uns, die wir ganz
davon beseelt waren, das in den Herzen Vieler erloschene Licht des Evangeliums
wieder auf den Leuchter zu stellen, den wilden Säuen zu, die nach Psalm 80,14
den Weinberg des Herrn verwüsten. Diese Worte erschienen uns, als seien sie als
Worte des Antichrists gesprochen.
Wenn aber die berufenen Bischöfe selbst zu Häretikern und Feinden des
Evangeliums werden, hat die Kirche nicht nur das Recht, sondern auch die
Pflicht, ihre Pastoren (Priester) durch andere Diener des Wortes, die recht
lehren und die Sakramente recht verwalten, zu ordinieren.[xvii]
In einem solchen Fall ist nicht unbedingt die bischöfliche Ordination notwendig, wenngleich diese ein schönes
Zeichen kirchlicher Ordnung sein mag.
Als im
November 1536 der päpstliche Legat Paul Vergerio im Auftrag von Papst
Paul III. in Wittenberg weilte, erkundigte sich dieser, ob wir auch
Priester weihten. Ich habe ihn damals auf meinen pommerschen Bruder Johannes
Bugenhagen hingewiesen[xviii],
denn dessen Amtswirken war tatsächlich bischöflich: Hunderte junger Theologen,
die von Wittenberg aus in ihre zukünftigen Pfarrämter entsandt wurden, hat er
durch Handauflegung und Gebet ordiniert.[xix]
Darum ist es nicht die bischöfliche Sukzession, sondern die bischöfliche Jurisdiktion der
mittelalterlichen Bischöfe, die damals erlosch. Denn die von uns eingesetzten
Superintendenten haben damals an deren Statt das bischöfliche Weideamt
übernommen. Die Sukzession des geistlichen Amtes wurde also auch bei uns
gewahrt. Darum schrieb ich in meinem großen
Galaterkommentar: "Es gibt also eine
doppelte göttliche Berufung, eine mittelbare und eine unmittelbare. ... Die
Apostel sind unmittelbar durch Christus berufen, so wie die Propheten im Alten
Testament von Gott selbst. Die Apostel haben später ihre Schüler berufen, wie
Paulus den Timotheus, Titus etc., - die haben dann die Bischöfe berufen, wie
Titus 1 zu lesen ist, die Bischöfe haben ihre Nachfolger berufen bis auf unsere
Tage. Und so wird's weitergehen bis zum Ende der Welt. Das ist die mittelbare
Berufung, weil sie durch Menschen geschieht, und dennoch ist sie
göttlich."[xx] Diese
Sukzession des heiligen Amtes in der Treue zum Evangelium sollte von allen
gutwilligen Christen anerkannt werden. Auch die bei uns erfolgten Ordinationen
sind also nach göttlichem Recht („de iure divino“) gültig. Ich muss freilich
zugestehen, dass dieser Tatbestand durch spätere Entwicklungen verdunkelt bzw.
verlassen wurde.
In
Ihrer Enzyklika haben Sie, heiliger Vater, auch der seligen Gottesmutter Maria
gedacht. Wenn Sie von der „innigen
Beziehung, die die Kirche mit der Eucharistie verbindet“ schreiben,
denken wir freilich in erster Linie an jene Worte, die sie zu den Dienern bei
der Hochzeit zu Kana sprach: „Was Er euch
sagt, das tut.“[xxi] Demgemäß
sind wir bestrebt, bei der Feier des Heiligen Mahles alles zu tun, was Er der
Kirche mit Seinem Einsetzungsbefehl „Das
tut zu meinem Gedächtnis!“[xxii]
auftrug.
Der Mutter Gottes zu gedenken erscheint freilich heute vielen, die evangelisch sein möchten, sehr heikel. Sie übersehen dabei, dass das Evangelium selbst die Rolle schildert, die Maria von Gott selbst im Rahmen Seines Heilsplanes zugedacht wurde. So fest und unerschütterlich für mich die Heilstatsache steht, dass in Christus Gott wahrhaft und wirklich Mensch unserer Erde geworden ist, so sicher steht für mich die Glaubenswahrheit fest, dass Maria, aus der Christus geboren wurde, wahrhaft und wirklich Gottesmutter ist. Ich habe die den Kirchen des Ostens und Westens gemeinsame altirchliche Lehre von der Gottesgebärerin (Theotokos), wie sie das Konzil von Ephesus 431 im Kampf gegen Nestorius verkündet hat, stets energisch verteidigt und den Dünkel des Nestorius verurteilt.[xxiii] Auch dass Maria «immerwährende Jungfrau» (semper Virgo) war, ist mir immer selbstverständlich gewesen.[xxiv] In den Bekenntnisschriften der Unseren ist dies auch ausdrücklich festgehalten.[xxv]
Gewiss haben Sie schon Gelegenheit gehabt, meine Schrift »Das Magnificat verdeutscht und ausgelegt« zu lesen, die ich im Jahre 1521 herausgab[xxvi]. Viele katholisch gesinnte Christen in den verschiedenen Konfessionen haben diese Schrift gern gelesen, weil sie meine große Werschätzung der Mutter Gottes bezeugt und darum als eine der schönsten Schriften marianischer Literatur bezeichnet wurde. Ich will, dass man die jungfräuliche Gottesmutter in hohen Ehren halte, weil Gott selbst sie so hoch geehrt hat, - nur dass man sie nicht Christus gleich oder gar höher stelle.[xxvii] Die Mutter ist wohl zu ehren, aber tausendmal mal mehr ihr Sohn, denn Gott selber hat ihr gegeben, Gottesmutter zu sein und diese Ehre sollen wir ihr geben, sie hoch preisen und viel von ihr halten. Für eine Fürbitterin achten wir sie ebenso wie die andern Heiligen,[xxviii] aber wir rufen sie nicht an. In unseren Kirchen wurde auch weiterhin das Magnificat in der Vesper täglich gesungen. Ich beklage sehr, dass in der Kirche, die sich - übrigens ganz gegen meine ausdrückliche Willensbekundung - lutherisch nennt, die liebe Mutter Gottes heute so wenig geachtet wird.
In Ihrer
Enzyklika haben Sie auch die Frage der eucharistischen Gemeinschaft von
Angehörigen getrennter Kirchen angesprochen. Wenn auch aus unterschiedlichen
Beweggründen stimme ich Ihnen darin zu, dass eine solche Gemeinschaft nicht am
Anfang eines zu erstrebenden Einigungsprozesses stehen darf, sondern deren Ziel
und Krönung sein muß. Im Jahre 1533 schrieb ich an die Christen in Frankfurt am
Main, die meinten, man könne gemeinschaftlich das Sakrament auch dann feiern,
wenn man im Sakramentsglauben nicht einig sei: „Es ist mir schrecklich, zu hören, dass in einer Kirche oder bei einem
Altar beide Teile ein Sakrament empfangen, und ein Teil glaube, es empfange
nichts als Brot und Wein, das andere aber glaube, es empfange den wahren Leib
und das wahre Blut Christi.“[xxix]
Die
Unseren haben 1530 beim Reichstag zu Augsburg öffentlich und verbindlich
ausgesprochen: “Das ist genug zur wahren
Einigkeit der christlichen Kirche, daß das Evangelium einträchtig im rechten
Verständnis verkündigt und die Sakramente dem Wort Gottes gemäß gereicht
werden. Zur wahren Einigkeit der christlichen Kirche ist es daher nicht nötig,
dass überall die gleichen, von Menschen eingesetzten Zeremonien gehalten
werden.“[xxx]
Solche Einigkeit ist ein überzeugendes Zeugnis wahrer Katholizität – wie
ich meine ein überzeugenderes als das Streben bzw. die Forderung nach einer
äußerlich einheitlichen, sichtbaren Kirchenorganisation.
In diesem
Sinne möchte ich den Bericht des hl. Evangeliums von der Wanderung der
Emmausjünger noch einmal aufgreifen und als ein Gleichnis nehmen: Jene waren
auf ihrem Wege noch voller Traurigkeit, weil sie den Willen des Herrn noch
nicht begriffen und meinten, sie müssten ihren Weg fortan allein gehen. Aber
sie erkannten nur noch nicht, dass Er mit ihnen auf dem Wege war. Aber als sie
dann mit Ihm das Mahl feierten, wurden ihre Augen aufgetan. Er offenbarte sich
ihnen bei der Mahlfeier. So empfinden die, die in getrennten Kirchen das Mahl
feiern, oft Traurigkeit über das Getrenntsein. Doch der Herr ist mit ihnen auf
dem Wege. Er ist bei ihnen in Seinem Wort und Sakrament gegenwärtig. In der
Feier des heiligen Altarsakramentes gibt er ihnen schon hier auf Erden einen
Vorgeschmack vom Mahl in der himmlischen Vollendung. „Selig sind, die zum Hochzeitsmahl des Lammes berufen sind!“[xxxi]
Am
zweiten Feiertag des hochheiligen Osterfestes 2003.
Martin
Luther, Doctor der Heiligen Schrift.
Zu den Bildern:
1. Luther am Altar
(Konsekration), Ausschnitt aus einem Holrelief, 16.Jhdt.
2. Stich aus der
Cranachschule, 16. Jhdt.
3. Luther am Altar (Sakramentsausteilung,
aus einer Ausgabe des Kleinen Katechismus Luthers von 1560.
4. Pfingsten, Die Mutter im Kreise der Apostel , aus Luthers Betbüchlein von 1529.
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Anmerkungen
[i] Lk 24,31
[ii] Lk 24,33
[iii] 1.Petr. 2,25
[iv] cf. W. Köhler, Zwingli und Luther II (QFRG 7),
1953
[v] cf. Kleiner Katechismus, BS (= Die
Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, , 2. Aufl. Göttingen
1956.), S. 519 f.
[vi] WA (= Luthers Werke, Weimarer Ausgabe), Bd. 54,
S. 141.
[vii] So in verschiedenen Kommentaren (Presse,
Rundfunk, Fernsehen) zur Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“.
[viii] WA Bfw., Bd. X, S. 331, vgl. WA 23, 459, 32 ff., . BS S. 452
u.ö.
[ix] BS, S. 26 f.
[x] WA VI, S. 509, "De captivitate Babylonica", 1520. „Aber die
Kirche hat ja über zwölfhundert Jahre recht geglaubt, und nirgendwo und niemals
erwähnten die heiligen Vater diese Transsubstantiation ..., bis die
aristotelische Heuchelphilosophie in den letzten dreihundert Jahren in der
Kirche sich auszubreiten begann, in denen auch vieles andere falsch festgelegt
wurde.“ (Übersetzung aus dem
lateinischen)
[xi] So die lateinische Überschrift zu einem
Holzschnitt aus der Cranach-Werkstatt, um 1558:.“Witeberga, Gloriosa Dei Civitas, Sedes et arx verae Doctrinae
Catholicae, septemviratus Saxonici Metropolis, Academiarum in Europa
Clarissima, et postremi millenarii Locus longe sanctiss:”
[xii] "Cum verbum Christi, cum
sacramenta porrigunt, Christi vice et loco porrigunt". BS S. 240.
[xiii] Jürgen Diestelmann, Mit allerhöchster Reverenz.
Die Verwaltung des heiligen Abendmahls in lutherischer Tradition. (Vortrag am
17. April 1999 bei der Frühjahrstagung der Kirchlichen Sammlung um Bibel und
Bekenntnis in Neumünster), hgg. Von der Kirchlichen Sammlung um Bibel du
Bekenntnis in Nordelbien, 1999. vgl. auch Chemnitz, Examen..., ed. Preuss, S. 321: "Lutherus etiam contra Lovanienses artic. 16 vocat Eucharistiam
Sacramentum venerabile et adorabile. Et in 47. cap. Genesis. Nos non tantum
orantes, sed et baptizantes, absolventes et absoluti, et accedentes ad sacram
synaxin, quin etiam ad recitationem promissionis aut textus Evangelii, genua
flectere, vel saltem stare debemus, in signum adorationis, sive reverentiae et
gratitudinis. Et si in Coena Dominica nihil aliud porrigeretur praeter panem et
vinum, sicut Sacramentarii blasphemant, tamen est ibi promissio, et vox divina,
et Spiritus sanctus per verbum in Coena. Ideoque decebat nos cum reverentia
accedere. Quanto vero magis id fieri par est, quando credimus adesse verum
corpus et verum sanguinem cum verbo? Haec Lutherus."
[xiv] BS S. 998. (Formula Concordiae – Solida Declaratio, VII, 76)
[xv] " ... weil wir nun den rechten
Verstand und die Lehre von dem Sakrament haben, ist wohl auch eine Vermahnung
und Reizung notwendig, daß man nicht lasse solchen großen Schatz, so man
täglich unter den Christen handelt und austeilet, umsonst vorübergehen; das
ist, daß die, die Christen sein wollen, sich dazu schicken, das hochwürdige
Sakrament oft zu empfangen.“ Großer
Katechismus. BS S. 715.
[xvi] BS S. 69. CA XIV: “De ordine
ecclesiastico docent, quod nemo debeat in ecclesia publice docere aut
sacramenta administrare nsi rit vocatus.”
[xvii] BS 489 ff., insbesondere S. 491.
[xviii] Julius Köstlin, Martin Luther, Sein Leben und
Schriften, Zweiter Band, Berlin 1903, S. 373. Vgl l. Vogt, Karl August
Traugott, Johannes Bugenhagen, Elberfeld 1867, S. 364.
[xix] Wittenberger Ordiniertenbuch 1537-1560,
veröffentlicht von Georg Buchwald, Leipzig 1894.
[xx] WA 40/1, S. 59,14-23 - Hier zitiert nach Georg
Kretschmar, Die Wiederentdeckung des Konzeptes der "Apostolischen
Sukzession" im Umkreis der Reformation. In: "Kirche in der Schule
Luthers", Festschrift für D. Joachim Heubach, Erlangen 1995, S. 242.
[xxi] Joh 2,5
[xxii] 1.Kor 11,24 (und die Parallelstellen).
[xxiii] Z. B. WA 53, 642, WA 36, 60 ff.
[xxiv] Z.B. WA 7, 599; WA 10, 3, 432; WA
12, 458; WA 45, 436; WA 46, 226.
[xxv] BS S. 54, 1; S. 414; S. 806, 12; S.
1024, 24 u.ö.
[xxvi] WA 7, 544-604.
[xxvii] Vgl. BS S. 322, 27.
[xxviii] Ebendort.
[xxix] WA 30, 3, S. 564 f.
[xxx] CA VII. BS S. 61.
[xxxi] Offb 19,9.